Pseudonymisierung bedeutet, personenbezogene Daten so zu verarbeiten, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Kurz erklärt
Direkte Kennzeichen werden ersetzt, der Personenbezug bleibt über Zusatzinformationen aber grundsätzlich möglich.
Pseudonymisierung bedeutet, personenbezogene Daten so zu verarbeiten, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Warum ist das für soziale Organisationen wichtig?
Pseudonymisierung kann Risiken senken, etwa bei Auswertungen oder Tests. Sie macht Daten aber nicht automatisch anonym und hebt den Datenschutzbezug nicht auf.
Typisches Missverständnis
Pseudonymisierte Daten sind weiterhin personenbezogene Daten, wenn die Zuordnung mit Zusatzwissen möglich bleibt.
Beispiel aus der Praxis
Klientennamen werden durch Codes ersetzt. Eine getrennte Liste verbindet die Codes mit echten Namen. Solange diese Liste existiert, bleiben die Daten pseudonymisiert und nicht anonym.
Was sollten Leitungen beachten?
- Pseudonymisierung als Schutzmaßnahme, nicht als Freifahrtschein behandeln.
- Zuordnungstabellen getrennt und zugriffsbeschränkt aufbewahren.
- Bei KI-Tests prüfen, ob pseudonymisierte Daten überhaupt erforderlich sind.
- Ergebnisse weiterhin fachlich und datenschutzbezogen bewerten.
Einordnung für KI-Leitplanken
In KI-Projekten kann Pseudonymisierung ein Baustein sein, um Tests oder Auswertungen risikoärmer zu gestalten. Für externe KI-Dienste reicht sie allein meist nicht aus.
Rechtliche Grundlage
Für die fachliche Einordnung wurden insbesondere folgende amtliche Grundlagen berücksichtigt:
Verwandte Begriffe
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Transparenzhinweis
Dieser Glossarbegriff wurde fachlich von Simon Kern erstellt und redaktionell verantwortet. KI kann unterstützend bei Strukturierung oder Formulierung eingesetzt worden sein. Die Prüfung und Verantwortung liegen bei Simon Kern.
Hinweis zu Rechts- und Datenschutzfragen
Dieser Glossarbegriff dient der fachlichen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung, keine verbindliche Datenschutzberatung und keine Einzelfallbewertung dar. Je nach Organisation, Tool und Anwendungsfall kann eine individuelle Prüfung erforderlich sein.